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29. March 2024  

Allgemeines - Geltungsbereich

    Allen Vertragsabschlüssen, seien diese Vermietungen, Lieferungen, Reparaturen oder sonstige Leistungen einschließlich Beratungsdienstleistungen und technischer Service, liegen die nachfolgenden Verkaufsbedingungen der Firma Internet Service Provider  Korte, im folgenden ISP-KORTE genannt, zugrunde. Inhaber ist Jörg Korte, Idafehn-Nord 115 in 26842 Ostrhauderfehn. Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes ist DE248861249

     

    Zum Geltungsbereich gehören auch noch die Internetseiten

  • Hauptseite:
    isp-korte.de isp-korte.ch

  • Die Produkte:
    ISPPBX.de, B2VoIP.eu, B2VoIP.de, letsgohome.de , wir.FAXEN.es

  1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Firma ISP-KORTE sie schriftlich bestätigt.

  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Das gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen, sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.

  4. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten im Sinn von § 24 AGBG.

  5. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

Angebot - Preise - Zahlungsbedingungen

  1. Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 4 Wochen annehmen.

  2. Die Angebote der Firma ISP-KORTE sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Firma ISP-KORTE. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

  3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "ab Werk", ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.

  4. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Sollte in Einzelfällen der Endkundenpreis (inkl. MwSt.) angegeben sein, so gilt dieser.

  5. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.

  6. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Preis ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

  7. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrecht insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  8. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld -ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel- sofort zur Zahlung fällig, wenn

der Auftraggeber, der nicht als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist, mindestens mit zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät und der Betrag, mit dessen Zahlung er in Verzug ist, mindestens 1/10 des Kaufpreises beträgt.

 


der Auftraggeber, der als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist, mit einer Rate 14 Tage in Verzug kommt, er seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen die Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens beantragt ist.
  1. Verschlechtert sich die Vermögenslage des Bestellers nach Vertragsabschluß dergestalt, daß eine Befriedigung unserer Ansprüche aus dem Vertag gefährdet erscheint, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, der Besteller leistet innerhalb angemessener Frist ausreichende Sicherheit oder volle Vorauszahlung.

  2. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, der Leistungsbeschreibung der entsprechenden Dienste der Firma ISP-KORTE, sowie aus den hierauf Bezugnehmenden Angaben im Vertrag.

  3. Unserer Preisgestaltung für Internetdienstleistungen liegt ein rationelles Inkasso zugrunde, daher erfolgt die Zahlung des Kunden per Bankeinzug. Für Zahlungen, die NICHT per Bankeinzugsverfahren durchgeführt werden, wird bei Rechnungssummen unter 200,- EURO aufgrund des erhöhten Aufwandes eine Aufwandspauschale von EURO 4,95 erhoben. Für den Fall der Rückgabe einer Lastschrift wird eine Bearbeitungsgebühr von EURO 10,- neben den entstehenden Bankspesen erhoben. Die Abrechnung erfolgt monatlich.

  4. Die Firma ISP-KORTE behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Die Firma ISP-KORTE ist ferner berechtigt, die Leistungen zu verringern.

  5. Die Firma ISP-KORTE behält sich bei den laufenden Dienstleistungen eine Änderung der Preise vor, die von der allgemeinen Kostenentwicklung und im wesentlichen von der künftigen Preisentwicklung auf den in Anspruch genommen Netzwerk-Sektor abhängt. Preisänderungen werden mit angemessener Frist angekündigt. Sollte der Besteller mit einer Preisänderung nicht einverstanden sein, so steht ihm das Recht zu, mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Monatsende das Vertragsverhältnis vorzeitig durch schriftliche Kündigung zu beenden.

  6. Unsere Angebote unterliegen einer Beschränkung hinsichtlich Datentransfer und Speicherplatz. Für den Fall, dass die Beschränkungen überschritten werden, sind wir berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu verlangen.

  7. Unsere Preise schließen keine Supportleistungen ein. Nimmt der Kunde technische Supportleistungen in Anspruch, so werden diese gemäß gültigen Preislisten berechnet.

  8. Produktpreise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager. Verpackungs- und Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden.

  9. Die Gefahr geht auf den Kunde über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma ISP-KORTE verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der Firma ISP-KORTE unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunde über. Verzögert sich der Versand aufgrund von Umständen, die Firma ISP-KORTE nicht zu vertreten hat oder holt der Kunde selbst ab, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunde über. Mit Absonderung und Einlagerung, letztere geht zu Kosten des Kunden, ist die Lieferpflicht der Firma ISP-KORTE erfüllt.

  10. Soweit für Waren und Dienstleistungen nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, ist der Kaufpreis im Bereich der Bundesrepublik Deutschland bei Lieferung in Bar oder per Nachnahme ohne Abzug zahlbar, außerhalb des genannten Gebietes vor Lieferung oder gegen bestätigtes Bankakkreditiv. Firma ISP-KORTE ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Firma ISP-KORTE berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

  11. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Firma ISP-KORTE über den Betrag verfügen kann. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur zahlungshalber. Bei Annahme von Wechseln werden die üblichen Bankzinsen gesondert in Rechnung gestellt. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist.

  12. Gerät der Kunde in Verzug, ist Firma ISP-KORTE berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken errechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist. mit dem Verzug wird der Gesamtbetrag aus dem Kaufvertrag auch dann sofort fällig, wenn Ratenzahlung vereinbart ist. Firma ISP-KORTE ist nach Inverzugsetzung berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

  13. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder anerkannt sind.

Datensicherheit

  1. Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Unsere Server werden regelmäßig gesichert. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln. Der Kunde erhält zur Pflege seines Angebotes eine Nutzerkennung und ein Passwort. Er ist verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln, und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören, dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, im Verdachtsfall ein neues Kennwort anzufordern, das wir dann per Einschreiben zustellen.

Servicebeschreibung

  1. Mit der Annahme des Auftrages und der Zuteilung von Speicherplatz und Passwort kommt ein Vertrag über die Nutzung unserer Dienste zustande. Dieser wird gemäß geltender Preisliste abgerechnet.

  2. Die Daten zur Registrierung von Domainnamen werden in einem automatisierten Verfahren, jedoch ohne Gewähr an die Registrierenden weitergeleitet. Die Entgelte der Registrierenden werden separat in Rechnung gestellt. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn diese durch die Registrierenden bestätigt ist. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der bestellten Domainnamen ist seitens der Firma ISP-KORTE ausgeschlossen. Der Kunde akzeptiert die jeweils geltenden RFC der Registrierenden.

Veröffentlichte Inhalte

  1. Mit der Übermittlung der Webseiten stellt der Kunde uns von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, das Dritte in ihren Rechten verletzt.

  2. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die Dienste der Firma ISP-KORTE nicht missbräuchlich zu nutzen, keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten anzubieten, insbesondere keine Informationen zu übermitteln, die i. S. d. § 131 StGB zum Rassenhass anleiten, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen. i. S. d. § 184 StGB pornographisch sind, den Krieg verherrlichen, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen sowie das Ansehen der Firma ISP-KORTE schädigen können oder auf Angebote mit solchem Inhalt hinzuweisen.

  3. Eine Obliegenheitsverletzung berechtigt die Firma ISP-KORTE zu einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung.

  4. Der Kunde erklärt sich daher bereits jetzt damit einverstanden, dass wir berechtigt sind, den Zugriff für den Fall zu sperren, dass Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben werden oder der Kunde nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der veröffentlichten Dokumente bzw. Programme ist. Dem Kunden ist es jedoch überlassen, den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. Sobald dieser erbracht ist, wird das Angebot wieder freigeschaltet.

Lieferzeiten

  1. Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Firma ISP-KORTE die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw.), hat Firma ISP-KORTE auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Firma ISP-KORTE, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

  3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Firma ISP-KORTE von der Verpflichtung frei, stehen dem Kunden hieraus keine Schadenersatzansprüche zu. Auf die genannten Umstände kann sich Firma ISP-KORTE jedoch nur berufen, wenn er den Kunde unverzüglich benachrichtigt.

  4. Sofern Firma ISP-KORTE die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,25 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 2,5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit der Firma ISP-KORTE. Der Firma ISP-KORTE ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Die Rücksendung von Ware ist nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma ISP-KORTE zulässig.

Gewährleistung

  1. Der Firma ISP-KORTE gewährleistet, dass Ware frei von Fabrikations- und Materialmängeln ist. Die Gewährleistungsfrist ist Produktabhängig, beträgt aber mindestens sechs Monate. Diese beginnt mit dem Lieferdatum.

  2. Soweit Liefergegenstand Datenverarbeitungsprogramme sind, so besteht Einigkeit, dass die Datenverarbeitungsprogramme nicht für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sein können. Aus diesem Grunde werden die absolute Fehlerfreiheit und der völlig unterbrechungsfreie Lauf der Programme nicht gewährleistet. Eine Gewährleistung besteht lediglich für die Dauer der vereinbarten Garantie ab Lieferung dahingehend, dass das Programm bei Lieferung in der Lage ist, die in dem mitgelieferten Handbuch bzw. im Konzept beschriebenen Funktionen zu erfüllen, wenn es vertragsgemäß genutzt wird. Insbesondere wird nicht gewährleistet, dass die in dem Programm enthaltenen Funktionen auf jeder Hardware richtig laufen, noch dass es den Erfordernissen des Kunden entspricht oder in den von dem Kunden für die Verwendung gewählten Kombinationen funktionsfähig ist. Die Gewährleistung erstreckt sich in keinem Fall auf Mängel, die durch Abweichen von dem für das Programm vorgesehen und in dem Benutzungshandbuch angegebenen Einsatzbedingungen verursacht werden. Ferner wird keine Gewährleistung dafür übernommen, dass das gelieferte Programm den speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht, wenn es sich nicht um ein speziell vom Firma ISP-KORTE, für den Kunden entwickeltes Programm handelt. Gewährleistungspflichtige Mängel, die Firma ISP-KORTE innerhalb der Gewährleistungsfrist schriftlich und nachvollziehbar mitgeteilt werden, werden vom Firma ISP-KORTE auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigt. Gelingt die Nachbesserung trotz zweimaliger Versuche nicht, kann der Kunde Wandlung, nicht aber Minderung oder Schadenersatz beanspruchen. Die Geltendmachung von Folgeschäden ist mit Ausnahme bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Firma ISP-KORTE leistet Gewähr für bestimmte Eigenschaften nur dann, wenn dies ausdrücklich im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vermerkt ist. Für gebrauchte Datenverarbeitungsprogramme ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

  3. Gewährleistungsansprüche gegen die Firma ISP-KORTE stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

Eigentumsvorbehalt

  1. Firma ISP-KORTE behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren bis zur restlosen Zahlung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der Firma ISP-KORTE aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunde jetzt oder zukünftig zustehen, vor. Firma ISP-KORTE ist berechtigt, die Vorbehaltsware für sich zu verwenden. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind zulässig. Etwaige Pfändungen oder andere Beeinträchtigungen der Rechte der Firma ISP-KORTE an Vorbehaltsbelasteten Waren sind ihm unverzüglich schriftlich anzuzeigen und geeignete Abwehrmaßnahmen einzuleiten.

  2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - ist Firma ISP-KORTE berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Firma ISP-KORTE liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung annimmt - kein Rücktritt vom Vertrag. Im Übrigen verwahrt der Kunde das Eigentum der Firma ISP-KORTE unentgeltlich.

Angebotsunterlagen

  1. Firma ISP-KORTE ist Inhaber aller Rechte an dem einen Angebot beigefügten Dokumentationen, Zeichnungen und anderen Unterlagen. Sie sind, sollte ein Vertrag nicht zustande kommen, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

Programme

  1. Vom Firma ISP-KORTE entgeltlich oder unentgeltlich gelieferte Programme, Zeichnungen und Beschreibungen von Programmen bleiben geistiges Eigentum im Sinne des Urhebergesetzes und dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung Dritten zugänglich gemacht werden. Geschieht dies dennoch, stehen Firma ISP-KORTE alle gesetzlichen Ansprüche zu, insbesondere das Recht auf Schadenersatz. Insbesondere ist der Kunde auch nicht berechtigt, von den gelieferten Datenverarbeitungsprogrammen Kopien zu fertigen, und zwar auch dann, wenn diese Kopien lediglich zum eigenen Gebrauch bestimmt sind. Der Kunde ist ebenfalls nicht berechtigt, die Programme aufzuschreiben und/oder Dritten irgendwelche Informationen über die Programme teilweise oder im Ganzen zu erteilen, so dass der Dritte diese Informationen im Rahmen von Datenverarbeitungsprogrammen für sich selbst verwenden kann.

Geheimhaltung

  1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die Firma ISP-KORTE im Zusammenhang mit Bestellung bzw. Verkäufen bereiteten Informationen als vertraulich.

  2. Jedoch ist Firma ISP-KORTE berechtigt, den Kunden in Referenz und/oder Besitzlisten aufzunehmen und anderen Interessenten zugänglich zu machen.

Haftung, Schadensersatzansprüche

  1. Wir garantieren eine hohe Verfügbarkeit unserer Dienste. Betriebszeiten können jedoch für Wartungsarbeiten verwendet werden. Soweit technisch machbar, werden Wartungsarbeiten zwischen 2 und 6 Uhr früh durchgeführt und vorher angekündigt.

  2. Firma ISP-KORTE kann keine Gewähr übernehmen für Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und für Ereignisse, die die Leistung der Firma ISP-KORTE wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall der Kommunikationsnetze und Gateways, Störungen im Bereich der Dienste der Telekom AG (T-COM) oder anderen Carriern usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der Firma ISP-KORTE oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern eintreten.

  3. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

Export- und Reexportbeschränkungen

  1. Alle Lieferungen und Leistungen vom Firma ISP-KORTE erfolgen bei Lieferung an Kunde außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit der Ausfuhrgenehmigung der zuständigen Behörde und sind ausschließlich zur Benutzung und dem Verbleib in dem Land des Kunden bestimmt. Über das Nichtübertragungsrecht hinaus verpflichtet sich der Kunde, die Lieferungen und Leistungen der Firma ISP-KORTEs nicht auszuführen oder sonst in irgendeiner Weise zu übertragen. Diese Beschränkung gilt auch gegenüber Zweigniederlassungen, Filialen oder sonstigen Repräsentanten der Firma ISP-KORTEs, sofern diese ihren Sitz außerhalb des Bezugslandes haben.

  2. Die unter Ziff. 1 genannte Beschränkungen gelten auch für Kunden im Bereich der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Firma ISP-KORTE und Kunde gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist Papenburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.

  3. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Diese unwirksame Bestimmung ist durch eine gleichwertige Regelung zu ersetzen. Firma ISP-KORTE ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit sich die Firma ISP-KORTE für die Erbringung der geschuldeten Leistung verbürgt.

  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Papenburg/Emsland, soweit nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist. Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.



© 1999 - 2024
Ostrhauderfehn, März 2024
geändert : Juli 2006
Erstausgabe : Mai 1999

 
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